bilcom FÖRDERUNGSTIPPS

Obwohl Förderaktionen einem ständigen Wandel unterliegen, haben wir überblicksartig einige Förderungen für Sie zusammengestellt. Informieren Sie sich sicherheitshalber aber immer bei der jeweiligen Förderstelle, ob in Ihrem konkreten Fall der Anspruch auf eine Förderung besteht. Wenn es etwa um die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice geht, kontaktieren Sie am besten die regionale Geschäftsstelle des AMS.

Das AMS Wien und der waff fördern unter gewissen Voraussetzungen die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Dies dient sowohl der Beschäftigungssicherung der ArbeitnehmerInnen als auch der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Förderungen werden aus Mitteln des AMS und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ams.at

Weiterbildungskonto
Mit diesem Konto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen. Ob Sie berechtigt sind, diese Förderung zu beanspruchen, erfahren Sie unter der Tel.-Nr. 01/217 48-530.

Nova
WiedereinsteigerInnen erhalten Unterstützung bei Berufsorientierungskursen und bei der Erstellung eines Bildungsplans. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Tel.-Nr. 01/217 48-632.

Pisa Plus
Wenn Sie einen Hauptschul- oder Lehrabschluss nachholen oder sich einfach beruflich weiterbilden möchten, sind Sie bei Pisa Plus richtig. Da vor Kursbeginn ein Beratungsgespräch beim waff in Anspruch genommen werden muss, rufen Sie am besten die Tel.-Nr. 01/217 48-555 an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

NÖ BILDUNGSFÖRDERUNG

Unselbstständig Erwerbstätige, die ihren ordentlichen Wohnsitz in NÖ haben, können auf Antrag eine NÖ Arbeitnehmerförderung durch das Land NÖ erhalten.

FÖRDERUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN

1. Bildungsförderungsbeitrag (BFB)
2. Kurskostenunterstützung
3. Kurszuschuss

STEUERTIPPS

Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten anführen.

Als Betriebsausgabe:
UnternehmerInnen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.

(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie: UnternehmerInnen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren, können im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen für die MitarbeiterInnenaus- und -weiterbildung einen Bildungsfreibetrag geltend machen.

Weitere einschlägige Informationen erhalten Sie im Internet:

www.wko.at/steuern
www.bmf.gv.at/steuern